Thema von Gofreg im Forum KUNSTHANDWERKSMÄRKTE 2...
Seit 1. Mai können nun Märkte wieder abgehalten werden - unter bestimmten Auflagen. Wegen der kurzfristigen Entscheidung, die keine angemessene Vorbereitung mehr ermöglichte, werden aber so gut wie alle KHW-Märkte im Mai nicht stattfinden können, auch ein großer Teil im Juni noch nicht. Von den abgesagten Märkten wurden einige auf einen späteren Termin verschoben, manche wird es aber heuer leider nicht mehr geben. Einige Marktveranstalter führen noch Gespäche mit kooperierenden Gemeinden/Städten. Sobald Märkte und Termine fixiert sind, werden sie im MARKTKALENDER veröffentlicht. In dieser Rubrik »KUNSTHANDWERKSMÄRKTE 2020 • Aktuelle Infos« können Marktveranstalter auch mit Aussteller*innen in Kontakt treten, etwa wenn sie noch Teilnehmer einladen oder Infos zu ihrem Markt bereitstellen möchten. Dazu einfach in dieser Rubrik <Neues Thema erstellen> mit dem Marktort im Betreff.
Thema von Gofreg im Forum Wie geht es mit den KH...
Zwei Stunden vor Ablauf der letztgültigen Verordnungen zu den Einschränkungen des öffentlichen Lebens bedingt durch Corona ist es nun amtlich: Kunsthandwerksmärkte können ab 1. Mai – unter bestimmten Auflagen – wieder stattfinden. Sie sind damit Lebensmittelmärkten im Freien und regionalen Bauernmärkten gleichgestellt, Märkte in geschlossenen Räumen unterliegen den selben Vorschriften wie Geschäfte. Bereits ab 14. April konnten alle Geschäfte des Einzelhandels in Räumlichkeiten unter 400 qm aufsperren. Ab diesem Zeitpunkt hätte man eigentlich auch Märkte im öffentlichen Raum erlauben können, da eine Gefährdungslage im Freien doch geringer ist als in Gebäuden. Einige Marktveranstalter*innen und gewählte Berufsgruppenvertreter*innen trugen die Argumente an die Bundesinnung der Kunsthandwerke der WKO heran, die in dieser Sache in Verhandlungen mit den befassten Ministerien eine Rechtssicherheit erwirken konnte. Bereits vorher hatte die Vertretung des Markthandels auf die Unklarheiten in der Gesetzeslage hingewiesen, da ja wie auf den Lebensmittelmärkten, auch auf den Wochen- und Straßenmärkten dieselben Standards der Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden könnten.
Die COVID-19-Lockerungsverordnung vom 30. April ist gültig bis 30. Juni und lockert nun einige Betretungsverbote und regelt das Verhalten an öffentlichen Orten im Freien wie in geschlossenen Räumen. Für alle Betriebstätten mit Kundenbereichen sind nun einheitliche Regeln vorgeschrieben. Neu für Geschäfte in geschlossenen Räumen wurde festgelegt, dass pro Kunde 10 m2 Fläche vorzusehen sind, bisher waren es 20 m2. Die Verordnung ist als PDF-Datei hier angehängt.
Für Märkte gelten folgende VERHALTENSREGELN
Märkte im Freien: 1. Gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ist ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten. 2. Kunden haben eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen. 3. Der Betreiber hat sicherzustellen, dass er und seine Mitarbeiter bei Kundenkontakt eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung tragen, sofern zwischen den Personen keine sonstige geeignete Schutzvorrichtung zur räumlichen Trennung vorhanden ist, die das gleiche Schutzniveau gewährleistet.
Märkte in Räumen: Zusätzlich zu Punkt 1 - 3 gelten im Innenbereich folgende Vorschriften: 4. Der Betreiber hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass sich maximal so viele Kunden gleichzeitig im Kundenbereich aufhalten, dass pro Kunde 10 m2 zur Verfügung stehen. 5. Für baulich verbundene Betriebsstätten (z. B. Einkaufszentren, Markthallen) gilt Z 4 mit der Maßgabe, dass die Flächen der Kundenbereiche der Betriebsstätten und des Verbindungsbauwerks zusammenzuzählen sind und dass sich sowohl auf der so ermittelten Fläche als auch im Kundenbereich der jeweiligen Betriebsstätten maximal so viele Kunden gleichzeitig aufhalten dürfen, dass pro Kunde 10 m² der so ermittelten Fläche bzw. des Kundenbereichs der Betriebsstätte zur Verfügung stehen.
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Seit gestern ist es so gut wie sicher, dass die Kunsthandwerksmärkte bald wieder stattfinden können.
Aus der Bundesinnung der Kunsthandwerke in der WKO kam gestern die Meldung, dass voraussichtlich bis 30. April eine entsprechende Verordnung in der Sache zu erwarten ist. Ein genauer Zeitpunkt der Öffnung sowie die vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen werden dann auch bekanntgegeben.
Hier das Schreiben von Bundesinnungsmeister der Kunsthandwerke von KR Hans Joachim Pinter: Nach Recherche sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass aus unserer Sicht solche Märkte veranstaltet werden können. Mit der schrittweisen Öffnung der Geschäfte sollten auch Kunsthandwerkemärkte stattfinden können, die sich bezüglich Organisation und Gestaltung von den Bauernmärkten (waren als Lebensmittelversorger vom Veranstaltungsverbot ausgenommen) nicht unterscheiden. Wenn es sich um Indoor-Märkte handelt, gelten derzeit noch die 400 m², allerdings sollen die in Zukunft fallen. Wir müssen daher auf die nächste VO mit detaillierten Angaben warten, die nach bisherigen Erfahrungen vermutlich am 30.4. im BGBl. erscheinen wird. Offen ist die Frage, wie Einhausungen innerhalb des Marktgebiets zu beurteilen sind; allerdings ist unseres Wissens auch der Naschmarkt teilweise offen, woraus wir schließen, dass die Gemeinde Wien der Auffassung ist, dass dies zulässig ist. Wir sehen aus sanitätsrechtlicher Sicht auch nicht, warum zwischen verschiedenen Arten von Märkten unterschieden werden sollte. Wichtig wäre es aus unserer Sicht auch seitens der Politik klar zu kommunizieren, dass Märkte unter Einhaltung der üblichen Sicherheitsvorkehrungen stattfinden können. Gerade die Berufsgruppe der KunsthandwerkerInnen leidet sehr unter dem shutdown der Kunsthandwerkemärkte, die mehrheitlich die einzige Umsatzquelle für die Betriebe sind. Nachdem bereits das wichtige Ostermarktgeschäft ausgefallen ist, sollten zu den kommenden Ereignissen (Pfingstmarkt, Muttertagsmarkt etc.) die Märkte eröffnen können. Eine endgültige Klarstellung mit Details, unter welchen Umständen derartige Veranstaltungen stattfinden können, erwarten wir uns für nächste Woche mit der Veröffentlichung einer entsprechenden Verordnung.
Ebenfalls gestern wurde auf der WKO-Website des Bundesgremiums des Markt- Straßen- und Wanderhandel folgendes bekannt gegeben: Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) hat in seiner Stellungnahme endlich Rechtssicherheit für Marktfahrer geschaffen! Das BMSGPK wie auch das BMI (Bundesministerium für Inneres) haben offiziell bestätigt, dass Marktstände als sonstige Betriebsstätten des Handels zu sehen sind und „die Einschätzung der WKÖ zutreffend ist, wonach diese Stände ihre Waren anbieten dürfen, da diese ja zweifelsohne einen Kundenbereich kleiner 400 m² haben. Es ist jedoch auf die allgemeinen Maßnahmen wie 1m-Abstand und das Tragen eines MNS zu achten. Weitere - als sonst übliche - Abstände der Marktstände sind jedenfalls begrüßenswert“. Diese Klarstellung wurde auch in die FAQs des BMSGPK aufgenommen. Hinweis: Leider erreichen uns nach wie vor zahlreiche Absagen von Märkten. Die Absagen sind in vielen Fällen auf eine Rechtsunsicherheit zurückzuführen, die hinsichtlich der rechtlichen Qualifikation von Märkten besteht. Denn würden sie nicht zum Handelsbereich zuzuordnen sein, wären sie vermutlich als Veranstaltungen zu werten sein und wären daher derzeit noch nicht erlaubt. Daher hat das Bundesgremium in einer Mailaussendung die Gemeinden von der Klarstellung des BMSGPK informiert und einen Appell an die Gemeinden gerichtet, auch weiterhin – und gerade jetzt in diesen schwierigen Zeiten – Märkte zu veranstalten, sodass auch in Zukunft der Markt als Nahversorger und als Bereicherung sowohl für Gemeinden oder Städte als auch für die Bevölkerung erhalten bleiben kann.
Interessanterweise scheinen die beiden Gremien miteinander nicht in Kontakt zu stehen bzw. in Gesundheits- und Innenministerium werden die Kunsthandwerksmärkte nicht wahrgenommen. Für die Marktfahrer gibt es nun also eine Klarstellung zur Rechtssicherheit, die bedeutet, dass Märkte keine Veranstaltungen im eigentlichen Sinne sind, sondern Sphären des Handels. Sie wären demgemäß – spätestens seit der Öffnung der Geschäfte – deshalb vom Verbot auch auszunehmen gewesen. Trotz der Eile der Verordnungen sollte es nicht passieren, dass undurchdachte inkonsistente Verordnungen die eine oder andere Sparte einfach ausschließen und dadurch finanziell schädigen, – wenn sie (oder ihre gewählte Vertretung) nicht laut genug schreit. Es bleibt zu hoffen, dass jetzt für alle Märkte die selben Bedingungen gelten, die eine Rechts- und Planungssicherheit für die Veranstalter bedeutet.
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Damit Märkte noch ab Beginn der Feriensaison durchgeführt werden können, bedarf es einer möglichst raschen definitiven Zusage der zuständigen Ministerien. Dafür wird es notwendig sein, deutlich auf uns aufmerksam zu machen, damit wir nicht vergessen werden, wenn schon alle Geschäfte und Dienstleister aufgesperrt haben, ja auch die Gastronomie demnächst wieder öffnen kann. Für die Planungssicherheit und eine noch ausreichende Vorlaufszeit für die Vorbereitung und Bewerbung der Märkte brauchen wir eine verbindliche Entscheidung und die Information über die geplanten Regeln der Durchführung bis spätestens Mitte Mai. Auch die teilnehmenden Kunsthandwerker*innen sollten sich ja entsprechend darauf einstellen können. Es ist jetzt vordringlich, ein Schreiben an WKO-Vertretungen (mit der Bitte um Unterstützung) und vor allem an die zuständige Ministerien zu verfassen, um unsere Forderung deutlich zum Ausdruck zu bringen. Möglichst viele Kunsthandwerker*innen, Berufsgruppenvertreter*innen und Veranstalter*innen sollten gemeinsam, aber auch einzeln, ein Ersuchen um Öffnung der Märkte und um Definition der Verhaltensregeln an die zuständigen Stellen richten. Wir könnten dieses hier organisieren und verfassen.
Wichtige Punkte des Schreibens: 1) Wirtschaftliche Dringlichkeit: sehr viele EPUs im Bereich Kunsthandwerk beziehen einen großen Teil ihrer Einkünfte vom Verkauf auf Märkten. Wenn jetzt voraussichtlich vier Monate keine Märkte stattfinden, bedeutet das einen enormen Ausfall der Einnahmen, die vielen Familien nun fehlen. 2) Auch während der gesamten Zeit des Shutdowns konnten Viktualienmärkte in Wien und in Landeshauptstädten sowie Bauernmärkte im ländlichen Raum geöffnet sein. Bei diesen Märkten im Freien wurden die Einschränkungen und Auflagen zum größten Teil vorbildlich eingehalten. 3) Kunsthandwerksmärkte sind keine Großveranstaltungen wie Musik-Open-Air-Festivals oder Stadtfeste. Größe des Areals, Besucheranzahl, Frequenz, Dichte sind nicht vergleichbar, Abstand halten ist machbar. 4) Eminente Bedeutung dieses Wirtschaftszweigs, der herausragende Kreativität und Vielfalt repräsentiert und für einzigartige Produkte geschätzt wird, die aus regionaler und nachhaltiger Erzeugung stammen. 5) Kunsthandwerksmärkte sind Anziehungspunkte für Menschen, die diese besonderen Werke schätzen, sie sind lang erwartete Ereignisse der Begegnung und der Bereicherung in der Region. 6) Die meisten dieser Märkte sind seit viel Jahren etabliert und entsprechend professionell organisiert, aufgebaut auf eingespielte Kooperationen zwischen Veranstalter und Aussteller*innen. 7) Offene Fragen/Probleme: Grenzöffnungen (ausländische Aussteller*innen); Mundnasenschutz bei 30 Grad ; Auflagen sollten mit Augenmaß festgesetzt wrden, damit der Markt überhaupt durchführbar ist... 8) Kunsthandwerker*innen leben und lieben ihr Metier leidenschaftlich und sie brauchen die Märkte wie die Fische das Wasser. 9) Der gesamte Handel und die meisten Dienstleister werden jetzt und bald auch die Gastronomiebetriebe wieder geöffnet sein, es spricht eigentlich nichts gegen eine Öffnung aller Märkte im Freien.
Sieglinde Almesberger, Veranstalterin der KUNST WERK TAGE auf Schloss Schallaburg hat bereits ein Schreiben an die NÖ Landesregierung verfasst
Sehr geehrte Landeshauptfrau Mikl-Leitner, sehr geehrter Herr Landesrat Danninger,
ich ersuche um Freigabe zur Abhaltung von Kunsthandwerksmärkten. In Niederösterreich gibt es ca. 1200 Kunsthandwerker/innen sehr viele davon machen einen Großteil Ihre Umsätze bei Kunsthandwerksmärkten. Diese Märkte finden meistens im Freien statt, und sind vergleichbar mit Bauernmärkten oder Grünmärkten. Unsere Berufsgruppe ist wie so viele andere auch von einem massiven Umsatzeinbruch betroffen, ich hoffe sehr, dass dies möglich gemacht wird. Dringend wäre die Abklärung der Kunsthandwerksmärkte. Ich bin verantwortlich für die Organisation der KUNST WERK TAGE auf Schloss Schallaburg, die vom 14. bis 16. August 2020 stattfinden sollten
Mit freundlichen Grüßen Sieglinde Almesberger – Berufsgruppenvorsitzende der Erzeuger kunstgewerblicher Gegenstände WKNOE – Innung der Kunsthandwerke
Zitat von Ingrid haidner im Beitrag #5Eines könnte aber auch passieren...dass auf österreichische erzeugnisse mehr wert gelegt wird! Auch Urlaub in österreich! ...die maulkörbchenpflicht muss aber weg!!
Auf das hoffe ich auch, und vielleicht gibt es bis zu den Sommerferien auch schon Grenzöffnungen (besonders für grenznahe Märkte wichtig). Gerade wenn schon bald alle Geschäfte offen haben und danach auch die Gastro, ist es wichtig dass wir auch präsent sind, mit unseren regionalen, nachhaltigen Produkten. Ja, Masken im Sommer wäre nicht sehr angenehm
Zitat von chris im Beitrag #4Ich glaube auch, dass man bez. der Sommermärkte noch abwarten kann & wäre eher dafür, diese auch abzuhalten.
Bis spätestens Mitte Mai sollten auch von Regierungsseite genauere Infos und Regeln für Veranstaltungen wie Märkte, die nicht Großveranstaltungen wie Musikfestivals oder Stadtfeste sind, zu erwarten sein. Besser wäre es, wenn man schon früher Bescheid bekäme, um etwa noch für Juli planen zu können. Ich finde es auch ganz wichtig präsent zu sein, gerade wenn schon praktisch alle anderen Einkaufsmöglichkeiten, auch indoor, in Kürze offen halten können - und bald auch die Gastro. Für viele Veranstalter wird es schwierig werden, bedingt durch örtliche Gegebenheiten (enge Gassen, wenig Platz), die Unsicherheit der Besucherfrequenz und Kaufkraft, die offene Frage der Grenzöffnung (ausländische Aussteller). Ich fände es wichtig, ein Schreiben an WKO-Vertretungen zu verfassen (mit der Bitte um Unterstützung) und vor allem an das zuständige Ministerium, um Klarheit zu bekommen, sonst kann niemand einen Markt für Sommer oder Herbst planen. Möglichst viele Kunsthandwerker*innen, Berufsgruppenvertreter*innen und Veranstalter*innen sollten gemeinsam, aber auch einzeln, ein Ersuchen um Öffnung der Märkte und um Definition der Verhaltensregeln an die zuständigen Stellen richten. Wir könnten dieses im Rahmen unseres Forums organisieren und verfassen. Dazu werde ich hier demnächst ein neues Thema eröffnen.
Zitat von oswin im Beitrag #6kleine videos von ihren werkstätten
Ich finde das eine sehr gute Idee, würde aber eine Länge von 2 Minuten vorschlagen
Zitat von oswin im Beitrag #6auf einer gemeinsamen plattform publiziert
Als Plattform würde sich am besten Youtube eignen. Man könnte dort einen eigenen Kanal dafür einrichten. Das wäre auch für eine optimale Verbreitung und Wirkung die beste Wahl. Die Filme könnten dann auf Facebook, Instagram etc. geteilt werden. Eine eigene Plattform einzurichten, würde sehr viel Arbeit bedeuten. Auch würde man doch relativ viel Server-Space benötigen, der Aufwand wäre jedenfalls sehr hoch.
Zitat von oswin im Beitrag #6es sollte ein gemeinsames depot geben von dem aus versendet wird.
Das halte ich für die am schwierigsten durchführbare Lösung: wo ist das Depot? Wer betreut es und versendet? Wie kommen die Waren dorthin? Wie wird abgerechnet?
Hallo Oswin, schön daß du hier dabei bist. Ich bin dabei, ein Verzeichnis von Kunsthandwerk-Webshops zu erstellen. Divina Art plant einen Gemeinschaft-Webshop für Mitglieder. Ich nehme an, die Realisierung wird noch eine Weile dauern. Bezüglich Multimedia werde ich in kürze einen Beitrag zu Videoconferencing schreiben. Ich freue mich, wenn du hier im Forum deine Ideen einbringst, du wirst dir ja auch einiges schon überlegt haben, wie es weiter gehen könnte. Ganz wichtig finde ich bei allem auch die Aspekte Gegenöffentlichkeit und Selbstorganisation unseres kreativen Feldes.
Hallo Gerlinde, danke für deinen Beitrag, ja Vernetzung ist jetzt wichtig, nicht nur online. Gemeinsam können wir dazu Ideen und Projekte entwickeln. Ganz wichtig wird auch sein, als EPUs, Kunsthandwerker*innen und Kunstschaffende in der Öffentlichkeit mehr wahrgenommen zu werden. Dafür müssen wir alle Kanäle nützen um auf uns aufmerksam zu machen und uns organisieren.
Alle, die einen Webshop für selbst erzeugte kunsthandwerkliche Produkte betreiben, können ihre Daten für unser Verzeichnis der Onlineshops an info@artbeat.at senden. Dieses wird dann laufend erweitert und veröffentlicht.
Deine Webshop-Daten:
• Name des Webshops/der Firma • Web-Adresse des Shops • kurze Beschreibung der Produkte • Kategorie (Keramik, Textil, Holz, Schmuck, Leder, Malerei, Metall, Stein, Papier, Kosmetik etc.) • Postleitzahl
Hallo Temari, für Online-Kurse, wo man mit den Teilehmer*innen interagiert, wird vor allem Zoom verwendet, ein professionelles Videokonferencing-Tool, das in einer Basis-Version mit eingeschrängtem Umfang auch gratis erhältlich ist. Eine recht einfach bedienbare Gratislösung gibt es von Jitsi, die auch open source ist und als sicher gilt. Wir haben diese Software bereits ausprobiert, allerdings nicht mit mehreren Teilnehmer*innen. An anderer Stelle werde ich Jitsi noch etwas genauer vorstellen. Für Tutorials/Anleitungen ist Youtube der Kanal, um viele Interessierte anzusprechen. Mit Tutorials selber habe ich zwar keine Erfahrung, aber mein Bruder und ich haben für unseren Webshop mit Musikinstrumenten Videoaufnahmen selbst gemacht, um die Instrumente und ihre Spielweise in Bild und Klang vorzustellen. Diese Filme haben wir auch via Youtube in die Website eingebettet: suono.at Im Prinzip sind sowohl die Realisierung von Webinars wie auch Tutorials – eine gewisse Zeit der Beschäftigung mit den Basics von Hard- und Software und der Einarbeitung vorausgesetzt – auch für Amateure durchaus machbar, wodurch man eben auch Kosten sparen kann. Man braucht dafür auch nicht unbedingt teures Equipment.
Ein großer Teil der Kunsthandwerker*innen ist beim Verkauf der eigenen Produkte auf die Kunsthandwerksmärkte angewiesen, die in der warmen Jahreszeit fast alle im Freien über die Bühne gehen. Welche alternativen Möglichkeiten bieten sich für uns, wenn nun – im schlimmsten Fall – fast ein halbes Jahr keine Märkte stattfinden können?
• Verkauf über Online-Shop • Online-Marketing • Multimedia als Präsentations- & Verkaufsmedium • Ab-Werkstatt-Verkauf • Haus-Zustellung • Offene-Atelier-Tage • Gemeinschaftsladen
Das ist vorerst ein Überblick zu Vermarktungsalternativen, die dann einzeln genauer ausgeführt werden sollen. Wenn du selbst Ideen und bereits Erfahrungen mit solchen Möglichkeiten gesammelt hast, bist du eingeladen, ein neues Thema zu erstellen.
Soweit ich das verstanden habe, sollen vor allem Großevents wie Stadtfeste und Musikfestivals bis Ende August nicht stattfinden können.
Nicht erlaubt sein werden allerdings weiterhin Großveranstaltungen wie Stadtfeste und Musikfestivals, bei denen viele Menschen stehend auf engem Raum zusammenkommen. Das bereits bis Ende Juni geltende Veranstaltungsverbot wurde für diese Bereiche bis 31. August verlängert. Bei kleineren Events werde ab Juli wieder mehr möglich sein – konkretere Informationen dazu will man Mitte Mai bekanntgeben. Auf jeden Fall müsse der Mindestabstand eingehalten werden, genug Platz pro Person vorhanden sein und Desinfektionsregeln eingehalten werden. Kogler ließ bereits anklingen, dass hier bei Freiluftveranstaltungen ein größerer Spielraum bestehe – und dass sich für viele Veranstalter aufgrund der Regeln auch die Rentabilitätsfrage stellen werde. Der Umgang mit Veranstaltungen und öffentlichen Räumen bleibe ein stetiges „Abwägen und Abmessen“, so Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) bei der Pressekonferenz am Freitag. Manche Lockerung sei „fix, manche nicht“, dementsprechend werde man manche Fragen auch erst in den kommenden Wochen beantworten können. Mitte Mai sollte es mehr Klarheit für Veranstalter geben, so Kogler.
Das heißt, man könnte wegen der Sommermärkte noch abwarten, wie sich alles entwickelt und ob noch strenge Auflagen aufrecht bleiben. Die 20 qm Einschränkung gilt ja nur indoor, sonst ist im Freien ein Abstand von 1 Meter einzuhalten. Bei Märkten, die erst im August stattfinden, würde die Vorbereitungszeit auch noch in einem Monat ausreichen. Vielleicht wissen wir dann schon mehr.
Thema von Gofreg im Forum Wie geht es mit den KH...
Nachdem alle Kunsthandwerksmärkte von Ostern bis Sommer abgesagt werden mussten, stellt sich nun für uns Kunsthandwerker*innen und Veranstalter*innen die bange Frage: können die Sommermärkte stattfinden? Neben der Adventzeit ist der Sommer ja die Hauptsaison der Kunsthandwerksmärkte und nach einem halben Jahr Verdienstentgang bräuchten alle die Einnahmen dieser Periode so dringend, um sich über Wasser halten zu können.
Die ökonomische Notwendigkeit würde klar für eine Abhaltung der Märkte ab Juli sprechen. Aber wird das die Regierung auch so sehen? Kürzlich stellte der Bundeskanzler in den Raum, das Veranstaltungsverbot könnte auch noch länger aufrecht erhalten bleiben. Seit 14. April können nun Geschäfte (unter 400 qm Verkaufsfläche) sowie Bau- und Gartenmärkte unter den bekannten Auflagen und Vorschriften wieder ihre Verkaufstätigkeit betreiben. Alle Wiener Outdoor-Lebensmittelmärkte, wie auch die meisten in anderen großen Städten sowie ein großer Teil der Bauernmärkte am Land fanden während der ganzen Zeit seit Inkrafttreten des Pandemiegesetzes am 16. März statt (mit Distanzregeln, aber ohne Gesichtsmaskenpflicht).
Auch die sommerlichen Kunsthandwerksmärkte werden fast alle im Freien abgehalten, was sicher eine geringere Ansteckungsgefahr bedeutet. Nach derzeitigem Verlauf der Ausbreitung des Virus und dem Rückgang der Anzahl der Erkrankungen ist schon eine deutliche Abflachung der Kurven feststellbar. Nach Meinung der Experten hat die Epidemie in Österreich ihren Höhepunkt bereits überschritten. Es bleibt zu hoffen, dass eine positive Entscheidung seitens der Regierung bald getroffen wird, damit eine Planungssicherheit und eine entsprechende Vorlaufzeit für Planung, Werbemaßnahmen und Vorbereitung gegeben ist.
Auch wenn die Sommermärkte stattfinden können, gibt es noch einige Unwägbarkeiten, Unsicherheiten und mögliche Probleme für uns. Wird es Auflagen geben, die einen Marktbetrieb stark beeinträchtigen? Ein verpflichtendes Tragen von Mund-Nasenschutz wäre an heißen Sommertagen sicherlich für Publikum und Aussteller*innen belastend. Das Abstandhalten ließe sich durch entsprechendes, wiederholtes darauf aufmerksam Machen durch die Ausstellenden vermitteln. Der Standaufbau müsste so gestaltet sein, dass genügend Abstand zwischen den Ständen gegeben ist und Engführungen vermieden werden.
Man kann davon ausgehen, dass die Besucherzahlen geringer als sonst sein werden. Werden überhaupt ausreichend (kauffähige) Besucher*innen auf unsere Märkte kommen? Gerade in Tourismusregionen, wird die entscheidende Frage sein, ob und wann Gastronomie und Beherbergungsbetriebe wieder aufsperren können. Wann werden die Grenzen zwischen den Nachbarländern wieder freizügig passierbar sein? Dies wirkt sich nicht nur auf unser potentielles Publikum aus, es betrifft auch Aussteller*innen aus Deutschland, Slowenien, Tschechien, Ungarn...
Ich denke, dass wir als Kunsthandwerker*innen und Veranstalter*innen durch die Abhaltung von Sommermärkten ein kräftiges Lebenszeichen für unser kreatives Schaffen setzen können. Wir können die Menschen ansprechen, die sich wieder auf unsere Märkte, auf die Begegnung mit „ihren” Künstler*innen freuen. Die Umsatzerwartungen werden wir wohl niedriger ansetzen müssen und einen Markt diesmal eher als Messe- und Werbeveranstaltung betrachten. Aber wer weiß – es gibt auch viele Menschen, die die schönen Dinge der Handwerkskunst wertschätzen und unterstützen – gerade jetzt.
Was meinst du dazu? Ich freue mich auf einen regen Gedankenaustausch
Thema von Gofreg im Forum Finanzhilfe für Selbst...
Der Härtefall-Fonds der Phase 1 enthielt mehrere Ausschlusskriterien für den Bezug einer Förderung (Mehrfachversicherung und und andere Nebenverdienste, Pensionsbezug, Ober- und Untergrenzen bei den Einkommen), ließen viele EPUs durch die Finger schauen. Deshalb wurden die Voraussetzungen in der Phase 2 entsprechend modifiziert, um den Kreis der Anspruchsberechtigten zu erweitern.
Phase 1 kann noch bis 17.4. beantragt werden. Dann wird das Formular vom Netz genommen und Phase 2 des Härtefall-Fonds startet. Die Eckpunkte stehen bereits größtenteils fest. Ab 16. April kann das Online-Formular aufgerufen werden und ab 20. April 2020 ist die Antragstellung möglich.
Die Änderungen bei den Bezugskriterien wurden aufgrund zahlreicher Schreiben und öffentlicher Kritik durch Betroffene erwirkt. Auch in der Phase 2 werden wieder viele Härtefälle nicht berücksichtigt. Deshalb ist es notwendig mit allen Mitteln und über alle Kontakte (Politiker, Medien, WKO-Vertreter...) auf die Lage der EPUs aufmeksam zu machen.
Zwei Initiativen auf Facebook sammeln die Kritikpunkte und bringen sie an die Öffentlichkeit um einen entsprechenden Druck auf die Regierung auszuüben. Viele tausend EPUs tauschen dort Informationen aus und haben sich zu Lobbying-Gruppen formiert.
Im Anhang: • Muster des Antragsformulars für den Härtefallfonds 2 • Ein Härtefallfond-Rechner (zur Orientierung wieviel man wahrscheinlich bekommt) • Richtlinie für Phase 2 des Härtefallfonds
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Corona-Virus & Veranstaltungsverbot
Die Bundesregierung hat Maßnahmen zum Umgang mit COVID19 erlassen, die auch die Kunsthandwerksszene massiv treffen: bis voraussichtlich 30. Juni 2020 sind Veranstaltungen gänzlich untersagt. Über die Regelungen für den Sommer soll Ende April entschieden werden. Somit mussten alle Kunsthandwerksmärkte in diesem Zeitraum abgesagt werden. Einige Veranstalter planen die Abhaltung zu einem späteren Zeitpunkt. Sobald wir davon erfahren, werden die neuen Termine hier bekannt gegeben.
Thema von Gofreg im Forum Finanzhilfe für Selbst...
Wer bereits beim Härtefallfonds angesucht hat kann hier gerne seine/ihre Erfahrungen teilen: • Nichts bekommen • Kriterien nicht erfüllt • Weniger als erwartet bekommen • Erfahrungen mit der WKO etc.