Liebe Mitglieder! Helft mir bitte einmal weiter. Was macht einen Kunsthandwerker rechtlich zu einem solchen? Muss man irgendeinen Nachweis erbringen, dass man Kunst herstellt oder dazu in der Lage ist? Oder genügt es, sich bei der WKO als Kunsthandwerker- bzw. -schaffender anzumelden? Liebe Grüße und danke für die Aufklärung. C.W.Jaritz aus Stainz